Diese können auch ergänzend zu einer schulmedizinischen Therapie und in Absprache mit dem Arzt erfolgen. Die Wahl der Therapie und deren Dauer wird individuell auf den Patienten abgestimmt und mit ihm besprochen. Heilpraktikerhonorare sind im Rahmen von Zusatzversicherungen bei den Krankenversicherungen abrechenbar. Auf Wunsch erstelle ich Ihnen eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, welche Sie bei Ihrem Versicherungsträger einreichen können. Honorar-Gebühren: Erstgespräch (ohne zeitliche Begrenzung) 61,50 € Die weiteren Gebühren richten sich nach der entsprechenden Therapieform und werden vorab mit dem Patienten besprochen.